Unternehmensrecht

Gesellschaftsrecht
Wir betreuen Unternehmen in allen Entwicklungsphasen, z.B. bei Unternehmensgründung, Strukturierung von Konzernen und Unternehmensverbänden, Restrukturierung, Liquidation oder Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.

Corporate Governance, Organhaftung, D&O-Versicherungen
Die Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Unternehmensorgane hat – gefördert durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – eine immer höhere Bedeutung erlangt. Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte sind seit der ersten Leitentscheidung im Bereich der Organhaftung (ARAG/Garmenbeck) ständig mit Fragestellungen zu den Grundsätzen ordentlicher Unternehmensführung (Corporate Governance) für führende deutsche Adressen befasst.

Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei der detaillierten Prüfung des Kaufprojektes (Due Diligence), unterstützen die Verhandlungen und wirken mit bei der Vertragsgestaltung.

Handelsrecht
Handelsrechtliche Fragestellungen unserer Mandanten reichen vom Firmenrecht bis zum Bilanzrecht; sie betreffen vor allem Fragen der Haftung der Kaufleute, Gesellschaften, ihrer Gesellschafter und Organe sowie Abschluss von handelsrechtlichen Verträgen, zum Beispiel Handelsvertreterverträge, Vertriebsverträge.

Bankrecht
Grooterhorst & Partner beraten bei der Abfassung von Kreditverträgen insbesondere im Bereich der Immobilien- und Unternehmensfinanzierung. Zu unseren Kompetenzen zählen Beratungsleistungen bei der Verhandlung von Kreditengagements, bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Kreditverträgen und bei der Strukturierung von Sicherheiten.

Versicherungsrecht
Für verschiedene Großversicherer betreuen wir die Abwehr von Haftungsansprüchen gegen ihre Versicherungsnehmer insbesondere im Bereich der Architekteningenieurhaftung (vgl. auch Ziviles Baurecht). Es handelt sich durchweg um behauptete Großschäden. Darüber hinaus regulieren wir für unsere Mandanten Schadensfälle im Bereich der Industrieversicherung.

Insolvenzrecht
Auf dem umfangreichen Gebiet des Insolvenzrechts beraten wir Unternehmen, Unternehmer und Insolvenzverwalter: Die Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen, die Mitwirkung bei der Restrukturierung und Auseinandersetzungen über eine Anfechtung gehören zu unseren Aufgaben.

Vereine und Stiftungen
Die Aktivitäten von Non-Profit-Organisationen, Vereinen sowie Stiftungen und ihre rechtliche Bewertung in der öffentlichen Diskussion beschäftigen die Öffentlichkeit. Wir waren maßgeblich beteiligt an der grundlegenden BGH-Entscheidung zu diesem Komplex (Kolping Bildungswerk Sachsen e.V.) und konnten für die beklagten Vereine einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof erreichen.

Arbeitsrecht/Dienstvertragsrecht
Wir beraten Unternehmen (Arbeitgeber), Organe und leitende Angestellte in vielfältigen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts: Anstellungsverträge mit leitenden Angestellten und Organmitgliedern sind zu gestalten. Wir übernehmen die laufende Beratung und die Betreuung von Rechtsstreitigkeiten.