Unternehmensrecht
Gesellschaftsrecht
Wir betreuen Unternehmen in allen Entwicklungsphasen, z.B. bei Unternehmensgründung, Strukturierung von Konzernen und Unternehmensverbänden, Restrukturierung, Liquidation oder Auseinandersetzungen
zwischen Gesellschaftern.
Corporate Governance, Organhaftung, D&O-Versicherungen
Die Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Unternehmensorgane hat – gefördert durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – eine immer höhere Bedeutung erlangt. Grooterhorst &
Partner Rechtsanwälte sind seit der ersten Leitentscheidung im Bereich
der Organhaftung (ARAG/Garmenbeck) ständig mit Fragestellungen zu
den Grundsätzen ordentlicher Unternehmensführung (Corporate
Governance) für führende deutsche Adressen befasst.
Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei der detaillierten Prüfung des
Kaufprojektes (Due Diligence), unterstützen die Verhandlungen und
wirken mit bei der Vertragsgestaltung.
Handelsrecht
Handelsrechtliche Fragestellungen unserer Mandanten reichen vom
Firmenrecht bis zum Bilanzrecht; sie betreffen vor allem Fragen der
Haftung der Kaufleute, Gesellschaften, ihrer Gesellschafter und Organe
sowie Abschluss von handelsrechtlichen Verträgen, zum Beispiel Handelsvertreterverträge, Vertriebsverträge.
Bankrecht
Grooterhorst & Partner beraten bei der Abfassung von Kreditverträgen
insbesondere im Bereich der Immobilien- und Unternehmensfinanzierung. Zu unseren
Kompetenzen zählen Beratungsleistungen bei der Verhandlung von
Kreditengagements, bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus
Kreditverträgen und bei der Strukturierung von Sicherheiten.
Versicherungsrecht
Für verschiedene Großversicherer betreuen wir die Abwehr von Haftungsansprüchen gegen ihre Versicherungsnehmer insbesondere im Bereich
der Architekteningenieurhaftung (vgl. auch Ziviles Baurecht). Es handelt
sich durchweg um behauptete Großschäden. Darüber hinaus regulieren
wir für unsere Mandanten Schadensfälle im Bereich der Industrieversicherung.
Insolvenzrecht
Auf dem umfangreichen Gebiet des Insolvenzrechts beraten wir Unternehmen, Unternehmer und Insolvenzverwalter: Die Abwehr und Durchsetzung
von Ansprüchen, die Mitwirkung bei der Restrukturierung und Auseinandersetzungen über eine Anfechtung gehören zu unseren Aufgaben.
Vereine und Stiftungen
Die Aktivitäten von Non-Profit-Organisationen, Vereinen sowie Stiftungen
und ihre rechtliche Bewertung in der öffentlichen Diskussion beschäftigen
die Öffentlichkeit. Wir waren maßgeblich beteiligt an der grundlegenden
BGH-Entscheidung zu diesem Komplex (Kolping Bildungswerk Sachsen
e.V.) und konnten für die beklagten Vereine einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof erreichen.
Arbeitsrecht/Dienstvertragsrecht
Wir beraten Unternehmen (Arbeitgeber), Organe und leitende Angestellte in
vielfältigen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts: Anstellungsverträge mit leitenden Angestellten und Organmitgliedern sind zu gestalten.
Wir übernehmen die laufende Beratung und die Betreuung von Rechtsstreitigkeiten.